Diabetes mellitus

Diabetes mellitus wird gemeinhin als ambulant zu behandelnde Krankheit angesehen. Dies ist auch für viele Fälle richtig. Dennoch sind Entwicklungen und Komplikationen möglich, die eine stationäre Krankenhausbehandlung in einer besonders qualifizierten Einrichtung erforderlich machen

Bei den genannten Problemen soll ein diabetologisch qualifiziertes Krankenhaus aufgesucht werden. Diese Krankenhäuser verfügen über eine Anerkennung als Diabetologicum der Deutschen Diabetes-Gesellschaft oder sind Mitglied im Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (www.BVKD.de). Bei den nachfolgend genannten Problemen sind diese Einrichtungen für die Behandlung besonders qualifiziert:

Stoffwechsel-Komplikationen:

  • bei Erstmanifestation des Diabetes Typ 1, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
  • zur Abklärung nach wiederholten schweren Unterzuckerungen (Hypoglykämien) oder Ketoazidosen; dies gilt umso mehr für Kinder und Jugendliche!
  • bei stark schwankenden Blutzuckerwerten und bereits intensivierter Insulintherapie
  • bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen z.B. häufige nächtliche Unterzuckerungen, bei denen nach normnahem vorabendlichen Wert ein unerklärlich hoher Nüchtern-Blutzuckerwert zu verzeichnen ist
  • bei Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen, d.h. die Unterzuckerung wird nicht oder sehr spät erst bemerkt; dies ist insbesondere nachts für viele Patienten ein Problem
  • zur Mitbehandlung von Folge- und Begleitkrankheiten des Diabetes (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Nervenerkrankungen, Arthropathie, arterieller Verschlusskrankheit, diabetischem Katarakt oder Retinopathie)
  • bei Einschränkungen der Mobilität z.B. durch erhebliche Gehbehinderung, Rollstuhlbenutzung, Seh- oder Hörbehinderung, die ein Aufsuchen einer ambulanten diabetologischen Praxis verhindert
  • wenn keine Schulung in der Muttersprache ambulant verfügbar ist
  • bei Gründen, die eine psychologische Mitbehandlung erforderlich machen (z.B. begleitende Depression, Motivationsstörung, Compliance-Störung, Akzeptanzstörung)

Diabetisches Fußsyndrom:  hier muss ein besonders qualifiziertes Krankenhaus, das z.B. als Fußbe-handlungseinrichtung anerkannt ist, ausgewählt werden

  • Verdacht auf einen infizierten diabetischen Fuß
  • Verdacht auf eine durch den Diabetes mellitus verursachte Knochenerkrankung (neuroosteo-pathische Fußerkrankung, „Charcot-Fuß“)

Netzwerk diabetischer Fuß

Unter dem Dach der HGD haben wir uns vor über 20 Jahren zu einem Netzwerk verschiedener Berufsgruppen und Professionen zusammengeschlossen, um Patienten mit einem diabetischen Fuß-syndrom interdisziplinär besser behandeln zu können. In gemeinsamen Fortbildungen und Qualitäts-zirkeln diskutieren wir regelmäßig und tauschen uns aus.

Durch das Netzwerk ist es uns in Hamburg möglich geworden, alle Akteure in der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms (Diabetes Schwerpunktpraxen, stationäre Versorgung, Haus- und Fach-ärzte, Podologen, Orthopädie Schuhmacher) zu vereinen und traditionelle Mauern aufzubrechen.

Durch den engen Austausch und das einander Kennen im Netzwerk profitiert der Patient und verliert so  weniger Zeit bis zur Spezialistenbehandlung.

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